Amtsbereich und Amtsvorgänger

Der Amtsbereich des Notars ist der Bezirk des Amtsgerichts, in dem der Notar seinen Amtssitz hat. Der Notar kann folglich sämtliche Amtsgeschäfte, darunter auch Beurkundungen, grundsätzlich nur innerhalb des Amtsbereichs vornehmen.

Beurkundungswillige Personen müssen für ihr Anliegen daher grundsätzlich die Geschäftsstelle des Notars aufsuchen. Dies entspricht insbesondere der Stellung des Notars als Träger eines öffentlichen Amtes (wie es auch bei Gerichten und Behörden der Fall ist) und garantiert im Übrigen die Sicherstellung einer geordneten und unabhängigen Rechtspflege. Diese örtliche Zuständigkeitsbegrenzung betrifft hingegen allein die Vornahme der Amtsgeschäfte des Notars, unabhängig vom Wohnort seiner Klienten und unabhängig vom Standort des Gegenstands seines Amtsgeschäfts (z.B. Lage eines Grundstücks).

Gemeinden im Amtsbereich:

Bad Brückenau, Geroda, Motten, Oberleichtersbach, Riedenberg, Schondra, Wildflecken, Zeitlofs

 

Ich verwahre unter anderem die Urkunden folgender Amtsvorgänger:

Dr. Walter Hitzlberger, Notar in Bad Brückenau
Gunter Uhlemayr, Notar in Bad Brückenau
Bernd Füger, Notar in Bad Brückenau
Dr. Peter Ulbrich, Notar in Bad Brückenau
Karl Otto Zeier, Notariatsverwalter in Bad Brückenau
Dr. Hartmut Schöner, Notar in Bad Brückenau
Dr. Georg Graf, Notariatsverwalter in Bad Brückenau
Dr. Holger Höhn, Notar in Bad Brückenau
Dr. André Weiß, Notariatsverwalter in Bad Brückenau
Dr. Sebastian Berkefeld, Notar in Bad Brückenau
Christian Zach, Notariatsverwalter in Bad Brückenau
Iris Stocker, Notariatsverwalterin in Bad Brückenau